Seit 1983 ist die Musikschule in Dießen ein eingetragener Verein. Nicht nur als aktiver Schüler, sondern auch als förderndes Mitglied können Sie die vielschichtigen Aufgaben der Musikschule bzw. des Vereins "Dießener Musikschule e.V." unterstützen und mitgestalten.

Auszug aus der Vereinssatzung §2:
2. Zweck des Vereins ist die Förderung und Durchführung der musikalischen Erziehung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen aller Bevölkerungskreise.
4. Die Dießener Musikschule e.V. will junge Menschen frühzeitig zum Singen und Musizieren führen und Freude und Verständnis für die musikalischen Betätigungen in der Bevölkerung tragen.

Die Kündigung der Mitgliedschaft zum Jahresende (Kalenderjahr) muss bis spätestens 30. September erfolgen, andernfalls verlängert sich die Mitgliedschaft um 1 Jahr. Bitte beachten: bei Beendigung des Musikunterrichts, muss die Mitgliedschaft für die "Dießener Musikschule e.V." separat gekündigt werden!



Weiter

Zurück Weiter
Ich ermächtige die Dießener Musikschule e.V. Zahlungen von o.a. Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, von der Musikschule auf o.a. Konto gezogene Lastschriften einzulösen.
Gläubiger - ID: DE02ZZZ00000619569
Zahlungsempfänger: Dießener Musikschule e.V., Johannisstr.22, 86911 Dießen



Zurück Weiter
Zurück Zurück zum Anfang

Datenschutzerklärung